Mit diesem Bestellformular können Sie einen unterzeichneten und gebührenpflichtigen Auszug anfordern.
Anspruch auf Erstellung eines vollständigen Auszuges hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer:in des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis. Teilauszüge erhalten Sie auch ohne Interessensnachweis (ZGB Art. 970).
Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig gemäss Art. 18 der Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter.
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Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website sowie mit der unverschlüsselten Übermittlung von Nachrichten und Personendaten einverstanden. Das Grundbuchamt wird bevollmächtigt, die in Zusammenhang mit Ihrem Auftrag benötigten Unterlagen und Auskünfte bei Ämtern, Behörden, Banken etc. einzuholen sowie mit ihnen Dokumente und Informationen auszutauschen.