RU

|

DE

Grundbuchbeleg

Grundbuchbelege sind Urkunden, aufgrund derer die Einträge im Grundbuch erfolgen. Sie geben Auskunft über den Entstehungsgrund und den Inhalt des eingetragenen Rechts.

Anspruch auf Herausgabe eines Belegs hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht.
Sollten Sie nicht Eigentümer:in des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis.

Wir benötigen Ihr Einverständnis:

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website sowie mit der unverschlüsselten Übermittlung von Nachrichten und Personendaten einverstanden. Das Grundbuchamt wird bevollmächtigt, die in Zusammenhang mit Ihrem Auftrag benötigten Unterlagen und Auskünfte bei Ämtern, Behörden, Banken etc. einzuholen sowie mit ihnen Dokumente und Informationen auszutauschen.